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   BFH, 17.09.2013 - VII B 160/13   

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https://dejure.org/2013,29925
BFH, 17.09.2013 - VII B 160/13 (https://dejure.org/2013,29925)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2013 - VII B 160/13 (https://dejure.org/2013,29925)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2013 - VII B 160/13 (https://dejure.org/2013,29925)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine vollziehungshemmende Wirkung eines Einspruchs gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG - Zugang gemäß § 69 Abs. 4 FGO nach Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollziehung

  • openjur.de

    Keine vollziehungshemmende Wirkung eines Einspruchs gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG; Zugang gemäß § 69 Abs. 4 FGO nach Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollziehung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 361 Abs 4 S 1, StromStG § 4 Abs 4, StromStG § 4 Abs 2, FGO § 69 Abs 4 S 1
    Keine vollziehungshemmende Wirkung eines Einspruchs gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG - Zugang gemäß § 69 Abs. 4 FGO nach Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollziehung

  • Bundesfinanzhof

    Keine vollziehungshemmende Wirkung eines Einspruchs gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG - Zugang gemäß § 69 Abs. 4 FGO nach Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 361 Abs 4 S 1 AO, § 4 Abs 4 StromStG, § 4 Abs 2 StromStG, § 69 Abs 4 S 1 FGO
    Keine vollziehungshemmende Wirkung eines Einspruchs gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG - Zugang gemäß § 69 Abs. 4 FGO nach Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollziehung

  • rewis.io

    Keine vollziehungshemmende Wirkung eines Einspruchs gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG - Zugang gemäß § 69 Abs. 4 FGO nach Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der weiteren Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs der Versorgererlaubnis gem. § 4 Abs. 4 StromStG , da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht bestehen.

  • datenbank.nwb.de

    Einspruch gegen den Widerruf einer Versorgererlaubnis nach § 4 Abs. 4 StromStG keine vollziehungshemmende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.05.2000 - VI B 266/98

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter Widerrufsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 17.09.2013 - VII B 160/13
    Insbesondere sind die Zugangsvoraussetzungen des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO erfüllt, da das HZA die zunächst gewährte AdV mit Bescheid vom 28. Juni 2013 widerrufen hat (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2000 VI B 266/98, BFHE 192, 1, BStBl II 2000, 536, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2007 - VII B 110/06

    Nachsteuer-Verordnung gemäß § 31 Nr. 18 TabakStG; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 17.09.2013 - VII B 160/13
    Dabei müssen die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe nicht überwiegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 6. August 2007 VII B 110/06, BFH/NV 2007, 2361).
  • BFH, 25.11.1997 - VII B 188/97

    Ladung zur eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BFH, 17.09.2013 - VII B 160/13
    Entgegen der Auffassung des FG wäre der Antrag selbst dann zulässig, wenn der Einspruch gegen den Bescheid vom 2. April 2012 aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 361 Abs. 4 Satz 1 AO zu einer Hemmung der Vollziehung führte, da das HZA die vollziehungshemmende Wirkung des Einspruchs bestreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1997 VII B 188/97, BFHE 184, 248, BStBl II 1998, 227, zu § 284 Abs. 5 AO a.F.).
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